
Allgemeine Geschäftsbedingungen Samuel Distelmann Eventdienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen, sei es für Miet- oder sonstige Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die Samuel Distelmann Eventdienstleistungen mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden auch
„Auftraggeber“ genannt) über die angebotenen Vermietungen oder Dienstleistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Angebote, selbst wenn sie nicht erneut
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Samuel Distelmann Eventdienstleistungen ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht.
Ein Verweis auf ein Schreiben, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder darauf Bezug nimmt, stellt kein Einverständnis mit deren Geltung dar.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder beinhalten eine
festgelegte Annahmefrist. Samuel Distelmann Eventdienstleistungen kann eine Bestellung oder einen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang annehmen.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen Samuel Distelmann Eventdienstleistungen und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach dem schriftlich abgeschlossenen Vertrag,
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser Vertrag stellt sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum jeweiligen Vertragsgegenstand vollständig dar.
Mündliche Zusagen von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen vor Vertragsschluss sind nicht verbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, es sei denn, es wurde
ausdrücklich festgelegt, dass sie weiter gelten.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB.
(4) Alle Angaben von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen zur Mietsache oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie
deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind lediglich als Annäherungswerte zu verstehen, es sei denn, eine genaue Übereinstimmung ist für den vertraglich
vorgesehenen Zweck erforderlich. Diese Angaben stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sondern dienen der Beschreibung der Mietsache oder der Leistung. Handelsübliche
Abweichungen sowie Abweichungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen sind zulässig, solange sie die vertraglich vereinbarte Verwendung nicht
beeinträchtigen.
(5) Samuel Distelmann Eventdienstleistungen behält sich das Eigentum sowie das Urheberrecht an allen von ihr zur Verfügung gestellten Angeboten, Kostenvoranschlägen, insbesondere
an individuellen Planungen, Lichtdesigns, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne
ausdrückliche Zustimmung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für eigene Zwecke zu nutzen oder zu vervielfältigen. Auf
Aufforderung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen muss der Auftraggeber diese Unterlagen zurückgeben und etwaige Kopien vernichten, falls sie im normalen Geschäftsgang
nicht mehr benötigt werden oder keine Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Vertrages geführt haben.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise beziehen sich auf den in den Auftragsbestätigungen (Angeboten) beschriebenen Umfang der Dienstleistung und Lieferung (z.B. Vermietung). Zusätzliche
Kosten, wie z.B. für Unterkunft oder Verpflegung des Personals, werden separat berechnet. Sollte keine gesonderte Vereinbarung für diese Zusatzleistungen getroffen worden sein, gelten
die in der Branche üblichen Preise als vereinbart. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Das Datum des
Zahlungseingangs bei Samuel Distelmann Eventdienstleistungen ist maßgeblich. Zahlungen per Scheck oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Kommt der Auftraggeber seiner
Zahlungsverpflichtung nach Fälligkeit nicht nach, werden die offenen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum mit 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Weitere
Schadenersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
(3) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Forderungen ist nur zulässig, wenn diese entweder unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt wurden.
(4) Samuel Distelmann Eventdienstleistungen ist berechtigt, die Ausführung noch ausstehender Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen, wenn nach
Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich beeinträchtigen und die Begleichung der offenen Forderungen gefährden könnten. Dies
gilt auch für Forderungen aus anderen Aufträgen, die unter demselben Rahmenvertrag abgeschlossen wurden.
§ 4 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Der Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist Langen (Hessen), es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Falls Samuel Distelmann
Eventdienstleistungen auch eine Dienstleistung schuldet, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem diese Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.
(2) Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mietgegenstände persönlich oder durch einen beauftragten Dritten bei Samuel Distelmann Eventdienstleistungen abzuholen. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass eine ordnungsgemäße und ausreichende Versicherung für die Mietgegenstände vorhanden ist.
(3) Abweichend hiervon können die Parteien in Textform eine Vereinbarung treffen, dass Samuel Distelmann Eventdienstleistungen zur Lieferung verpflichtet ist. In diesem Fall obliegt es
Samuel Distelmann Eventdienstleistungen, die Art des Versands, die Verpackung und die Versicherung nach eigenem Ermessen festzulegen.
(4) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Mietgegenstände geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonstigen zur Ausführung des
Versands beauftragten Dritten auf den Auftraggeber über. Bei persönlicher Abholung oder Direktlieferung erfolgt der Übergang der Gefahr unmittelbar auf den Auftraggeber. Dies gilt auch
im Fall von Teillieferungen oder wenn Samuel Distelmann Eventdienstleistungen zusätzlich Leistungen wie Versand oder sonstige Dienstleistungen übernommen hat. Verzögert sich die
Übergabe oder der Versand aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag auf den Auftraggeber über, an dem die Mietgegenstände
versandbereit sind und der Auftraggeber darüber informiert wurde.
§ 5 Mietdauer
Die Mietgegenstände werden ausschließlich tageweise vermietet. Dabei wird jeder angefangene Tag vollständig berechnet, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine abweichende
Regelung getroffen. Die Mietdauer beginnt, sobald der Mietgegenstand am Erfüllungsort eintrifft oder – im Falle einer Abholung – bei Samuel Distelmann Eventdienstleistungen in
Empfang genommen wird. Die Mietdauer endet, wenn der Mietgegenstand wieder von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen entgegengenommen wird.
§ 6 Sachmängel
(1) Die überlassenen Mietgegenstände sind nach Empfangnahme durch den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten unverzüglich zu prüfen und auf Vollständigkeit sowie
Mängelfreiheit zu kontrollieren. Sofern der Auftraggeber oder der benannte Dritte keinen Mangel unverzüglich in Textform bei Samuel Distelmann Eventdienstleistungen meldet, gelten
die Mietgegenstände als genehmigt und mangelfrei. Dies gilt nicht, wenn der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung für den Auftraggeber nicht erkennbar war. Sollte ein Mangel während der
Mietdauer auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Mietgegenstand auch mit einem später entdeckten Mangel als genehmigt und
mangelfrei.
(2) Im Falle von Sachmängeln an den überlassenen Mietgegenständen ist Samuel Distelmann Eventdienstleistungen berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder Nachbesserung
oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Sollte dies zweimal fehlschlagen, sei es durch Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen selbst oder durch Dritte am
Mietgegenstand vorzunehmen. Falls durch diese unautorisierten Maßnahmen die Beseitigung des Mangels unmöglich wird oder unverhältnismäßig erschwert wird, trägt der Auftraggeber
die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für die Mängelbeseitigung.
§ 7 Stornierung
(1) Eine Kündigung oder Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber vor Beginn des Vertrages bedarf der Textform, um wirksam zu sein.
(2) Im Falle einer Stornierung wird der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung nach folgender Staffelung als Schadensersatz zu zahlen:
• 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: 35% des vereinbarten Betrags
• 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: 50% des vereinbarten BetragsSamuel Distelmann Eventdienstleistungen | Langen (Hessen) | Februar 2025
• 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: 80% des vereinbarten Betrags
• Weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: 100% des vereinbarten Betrags
Die nicht angefallenen Reise- und Verpflegungskosten werden von der Schadensersatzforderung abgezogen.
(3) Der Schadensersatz kann höher oder niedriger ausfallen, wenn Samuel Distelmann Eventdienstleistungen einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen
kann.
§ 8 Haftung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher
Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe
dieses § 8 eingeschränkt. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Samuel Distelmann Eventdienstleistungen haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien
Mietgegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung des Mietgegenstands ermöglichen oder den Schutz von Leib, Leben
oder Eigentum des Auftraggebers bezwecken.
(3) Soweit Samuel Distelmann Eventdienstleistungen gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als
mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und
Folgeschäden infolge von Mängeln des Mietgegenstands sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Mietgegenstands typischerweise zu erwarten
sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen für Sachschäden und daraus resultierende weitere
Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5.000.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um
eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Samuel
Distelmann Eventdienstleistungen.
(6) Soweit Samuel Distelmann Eventdienstleistungen technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Mietgegenstand vor Eingriffen Dritter oder sonstigen Belastungen (z. B. Pfandrechte) jeglicher Art freizuhalten und Samuel Distelmann Eventdienstleistungen
unverzüglich in Textform über etwaige Zugriffe Dritter zu informieren, unter Angabe aller relevanten Informationen. Er trägt die erforderlichen Kosten für alle Maßnahmen zur Abwehr
solcher Zugriffe, es sei denn, er hat sie nicht zu vertreten.
(2) Der Auftraggeber haftet in jedem Fall für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sowie den Untergang des Mietgegenstands. Er ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine geeignete
Versicherung zur Abdeckung dieses Risikos abzuschließen.
(3) Im Falle eines Diebstahls ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und einen Nachweis hierüber zu erbringen.
(4) Der Auftraggeber hat Störungen oder Defekte umgehend mitzuteilen. Samuel Distelmann Eventdienstleistungen wird diese innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Den
Mitarbeitern von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen oder von beauftragten Dritten ist der Zugang zu den betroffenen Geräten zu gewähren.
(5) Kosten für Diagnose- und Instandsetzungsarbeiten, die durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z. B. unsachgemäße Nutzung) erforderlich werden, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
(6) Falls der Auftraggeber die Mietgegenstände weiter- oder untervermietet, ist er verpflichtet, Samuel Distelmann Eventdienstleistungen vor Mietbeginn schriftlich zu informieren.
(7) Eine unberechtigte Untervermietung oder ein unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache berechtigt Samuel Distelmann Eventdienstleistungen zur sofortigen Vertragskündigung.
§ 10 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, der dem Zustand
entspricht, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat.
(2) Bei verspäteter Rückgabe hat der Auftraggeber Samuel Distelmann Eventdienstleistungen unverzüglich zu informieren. Für jeden angebrochenen Tag ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zu zahlen, ohne dass ein konkreter Schadensnachweis erforderlich ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
durch Samuel Distelmann Eventdienstleistungen bleibt hiervon unberührt. Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses.
(3) Wird der Mietgegenstand in einem beschädigten oder nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden angebrochenen Tag, an dem der
Mietgegenstand aufgrund des Schadens nicht weitervermietet werden kann, eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zu zahlen, ohne dass es eines konkreten
Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch Samuel Distelmann Eventdienstleistungen bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Personaleinsatz von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen
Hat der Auftraggeber zusätzlich Personal von Samuel Distelmann Eventdienstleistungen angefordert, gelten folgende Preise und allgemeine Regelungen:
(1) Für Arbeitszeiten nach 2:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 75 % auf die entsprechende Tagespauschale berechnet. Eine Verrechnung von kürzeren mit längeren Einsatztagen ist nicht
möglich.
(2) Reisetage werden mit einer halben Tagespauschale berechnet. Ein Reisetag umfasst lediglich die An- oder Abreise sowie ein kurzes Briefing für die folgenden Tage. Alle weiteren an
diesem Tag erbrachten Tätigkeiten werden zusätzlich mit einer vollen Tagespauschale berechnet.
(3) Fahrten mit dem eigenen PKW werden mit 0,45 € pro Kilometer berechnet.
(4) Bei Flügen mit einer Flugzeit von mehr als 5 Stunden ist ein Platz in der Business Class erforderlich.
(5) Alle weiteren Auslagen wie z. B. Taxikosten, Bus-, Bahn- und Flugtickets sowie Parkgebühren werden mit dem jeweiligen Brutto-Endpreis als Nettopreis in Rechnung gestellt.
(6) Für fehlendes Catering werden die jeweils landesüblichen Verpflegungspauschalen berechnet.
(7) Sollte bei Produktionen eine Hotelunterbringung erforderlich sein, muss diese mindestens dem europäischen Standard von vier Sternen entsprechen. Bei unangemessenem Zustand des
Zimmers behält sich Samuel Distelmann Eventdienstleistungen vor, eine geeignete Alternative zu buchen. Die anfallenden Hotelkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Hotelbuchungen
müssen Einzelzimmer umfassen, eine Unterbringung in geteilten Zimmern ist ausgeschlossen.
(8) Der generelle Tagessatz beinhaltet 10 Arbeitsstunden abüglich einer Stunde Pause.
• Ab der 11. bis einschließlich 12. Arbeitsstunde wird die Tagespauschale mit Faktor 1,3 berechnet.
• Ab der 13. bis einschließlich 15. Arbeitsstunde wird die Tagespauschale mit Faktor 1,8 berechnet.
• Ab der 16. Arbeitsstunde wird die Tagespauschale mit Faktor 2,3 berechnet, wobei sich dieser Faktor pro weitere Arbeitsstunde um 0,25 erhöht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Samuel Distelmann Eventdienstleistungen und dem Auftraggeber ist der Sitz von Samuel Distelmann
Eventdienstleistungen in Langen, Hessen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Schließung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als
vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen die
Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

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